Risikogruppe? Risikogruppe im Haushalt?

Laut Kultusministerium besteht für die Eltern auch zum neuen Schuljahr die Möglichkeit, ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien. Dies gilt insbesondere für Schüler, die zu einer Risikogruppe zählen, bzw. mit Personen in einem Haushalt zusammenleben, die zu einer Risikogruppe gehören.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme an den Angeboten zum Fernunterricht verpflichtet.

Die Entscheidung, ob Ihr Kind am Unterricht teilnimmt oder nicht kann von Ihnen jederzeit geändert werden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem Klassenlehrer in Verbindung.

Laden Sie dazu folgendes Dokument runter und geben Sie dieses ausgefüllt ab.



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