Mit bestandener Fachschulreifeprüfung hat der Absolvent die Möglichkeit …
1. einen Beruf zu erlernen, wobei ihm der Besuch der Berufsfachschule mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet werden kann, sofern der Ausbildungsberuf dem besuchten Berufsfeld der Berufsschule zuzuordnen ist,
2. einen Beruf zu erlernen, der den mittleren Bildungsabschluss voraussetzt.
3. ein Berufskolleg zu besuchen,
4. in die Klasse 11 eines beruflichen Gymnasiums einzutreten, sofern seine Leistungen im Fachschulreifezeugnis in Deutsch, Englisch, Mathematik mindestens den Durchschnitt 3,0 erreichen und jedes der drei Fächer mit mindestens „ausreichend“ beurteilt wurde.