Verhaltensregeln bei Schulräumung

Bei einer Schulräumung sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Nach Auslösen des Signals (unterbrochener Signalton bzw. auf- und abschwellender Ton der Haussirenenanlage) haben die Schüler/innen das Gebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrer/innen zu verlassen und die Sammelplätze aufzusuchen.
  2. Jede/r Lehrer/in hat sich beim Verlassen des Unterrichtsraumes zu überzeugen,
    dass kein/e Schüler/in – auch nicht in den Nebenräumen – zurückgeblieben ist.
    Fenster und Türen sind zu schließen, jedoch nicht abzuschließen.
  3. Am Sammelplatz stellt jede/r Lehrer/in anhand des Klassenbuches sofort fest, ob
    ihre/seine Klasse vollzählig ist. Sie/er kümmert sich sofort um eventuell fehlende
    Schüler/innen und meldet diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Schulleitung und der Einsatzleitung.
  4. Den Anweisungen der mit Sicherheitswesten bekleideten Personen ist Folge zu
    leisten.

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus und Sport über das Verhalten an Schulen bei Unglückfällen, Bränden und Katastrophen vom 10. 12. 2003.

Zurück zu Regeln