Kontakt zu Infizierten? Krankheitssymptome? Rückkehr aus einem Risikogebiet?

Bitte beachten Sie dringend die nachfolgenden Merkblätter / Erklärungen:


Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor. (…)

Weitere sehr wichtige Informationen finden Sie in den oben stehenden Dokumenten. Bitte downloaden und dringend lesen!


Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem „Risikogebiet“

Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem
die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist
dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht. (…)

Weitere sehr wichtige Informationen finden Sie in den oben stehenden Dokumenten. Bitte downloaden und dringend lesen!


Weitere Informationen zu Corona finden Sie im Corona-Infoportal der HWS: